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Der Kongress Armut und Gesundheit schafft seit 1995 ein kontinuierliches Problembewusstsein für gesundheitliche Ungleichheit in Deutschland. An drei Veranstaltungstagen tauschen sich Akteur*innen aus Politik, Wissenschaft, Gesundheitswesen, Praxis und Selbsthilfe zu Themen gesundheitlicher Ungleichheit aus. Aktuelle Forschungsergebnisse werden ebenso diskutiert und vertieft wie neue Strategien, Lösungsansätze und Erfahrungen. Die vergangenen Kongresse haben bereits eine Vielzahl neuer Kooperationen auf den Weg gebracht und Entwicklungen und Diskussionen angestoßen.
Mit dem Engagement aller Akteur*innen und Teilnehmenden des Kongresses erfährt eine heterogene Gruppe von Menschen eine Lobby, die oftmals wenig Unterstützung erhält.
H5 - Gesundheitsdienste I
09:00 - 10:30
Hinweis: Die Veranstaltung findet per WebEx statt.
Schwangere können wählen, ob sie die Vorsorge bei der Hebamme, der Ärzt:in oder bei beiden im Wechsel in Anspruch nehmen möchten (§ 24d, SGB V). Der kooperativen Schwangerenvorsorge stehen aber Umsetzungshürden entgegen, obwohl das Nationale Gesundheitsziel (NGZ) „Gesundheit rund um die Geburt“ die Entwicklung von berufsübergreifenden Kooperationsmodellen fordert.
Analyse der ärztlichen und der Hebammenvorsorge auf der Basis von Abrechnungsdaten einer großen Krankenkasse (430.000 Schwangerschaften, 2015-2019). Analyse der Informationen, die Frauen für eine informierte Entscheidung brauchen und Darstellung eines Kooperationsmodells zwischen Hebammen und Frauenärzt:innen zur gemeinsamen Vorsorge.
Krankenkassendaten zeigen, dass Vorsorge durch beide Berufsgruppen in den Jahren 2015-2019 nur 1,2% der Frauen betraf und die Hebammenvorsorge im selben Zeitraum abnahm. Der Zugang zur Hebamme ist für Frauen mit sozioökonomischer Benachteiligung deutlich schlechter. Gelingende Kooperation setzt Augenhöhe, gegenseitige Wertschätzung und einen guten Informationsfluss voraus. Es müssen Rechtsform, gemeinsame Nutzung von Materialien und Räumlichkeiten sowie Fragen des Datenschutzes geklärt sein. Es fehlen gute Informationen für Schwangere.
Gleichberechtigte Schwangerenvorsorge kann und sollte im Sinne des NGZ und des Wahlrechts der Frauen etabliert werden. Die Nutzung der Potentiale beider Berufsgruppen führt zu guten Outcomes und hoher Zufriedenheit bei den betreuten Frauen sowie bei Hebammen und Ärzt:innen.
Versorgungsanalyse zur Schwangerenvorsorge
Hintergrund: Schwangere haben die Wahl zw. ärztlicher und Hebammenvorsorge oder beiden im Wechsel
Methode: Analyse von Abrechnungsdaten zu 430.000 Schwangerschaften (2015-2019) zu Hebammenvorsorge (Ziffer 0300) und ärztlicher Vorsorge (GOP 01770), aufgeschlüsselt nach sozioökonomischer Lage (Einkommen).
Ergebnisse: Kooperative Vorsorge fand nur in ca. 1,2% der Schwangerschaften statt. Ärmere Frauen haben schlechteren Zugang zur Hebamme.
Fazit: Es braucht Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen
Information und Zugang für Schwangere zur Schwangerschaftsvorsorge
Hintergrund: Im NGZ „Gesundheit rund um die Geburt“ ist die gemeinsame Schwangerenvorsorge als Teilziel formuliert.
Methode: Analyse von Informationsbedarfen zu den Vorsorgemodellen aus Sicht der Frauen. Ergebnis: Vielen Frauen fehlen adäquate Informationen für eine informierte Entscheidung zu der für sie passenden Vorsorge.
Fazit: Schwangere, besonders sozial benachteiligte, können von beiden Berufsgruppen profitieren. Es braucht aber bessere Informationen für Schwangere und GynäkologInnen.
Praxisbeispiel kooperative Schwangerenvorsorge
Hintergrund: Wunsch nach Aufbau einer umfassenden Schwangerenvorsorge.
Projektbeschreibung: Schwangerenvorsorge in einer frauenärztlichen Gemeinschaftspraxis in Kooperation mit Hebammen und Vernetzung mit sozialen Einrichtungen und Hilfsangeboten im Stadtteil.
Ergebnisse: Erhöhte Zufriedenheit der Schwangeren, Verbesserung der Arbeitszufriedenheit der Beteiligten.
Diskussion: Fallstricke, Abrechnungsfragen, Ideen und Bedenken. Messbarkeit der Vorteile einer gemeinsamen Vorsorge.
Foto: André Wagenzik